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   OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98   

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https://dejure.org/1999,7287
OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1999 - 22 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 22 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbbaurecht; Kaufvertrag; Zustimmung; Grundstückseigentümer; Ersetzung; Ersetzungsverfahren; Wirksamkeit; Vertrag

  • Judicialis

    ErbbauVO § 6 Abs. 1; ; ErbbauVO § 6 Abs. 7; ; BGB § 108 Abs. 2; ; BGB § 177 Abs. 2; ; BGB § 415 Abs. 2; ; BGB § 1366 Abs. 3; ; BGB § 1829 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Erwerbers eines Erbbaurechts; Beibringung der Zustimmung der Grundstückseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Zwar ist seit der Entscheidung des BGH ( BGHZ 22, 220, 225; 61, 209, 211) anerkannt, dass der schuldrechtliche Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses grundsätzlich durch eine Vormerkung gesichert werden kann.

    Insbesondere muß auch der zukünftige Erbbauzins bestimmbar sein (BGHZ 22, 220, 225; OLG Hamm NJW 1967, 2362; Staudinger-Gursky, BGB, 13. Aufl., § 883 Rn. 94).

  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Zwar ist seit der Entscheidung des BGH ( BGHZ 22, 220, 225; 61, 209, 211) anerkannt, dass der schuldrechtliche Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses grundsätzlich durch eine Vormerkung gesichert werden kann.
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Die Interessenslage des Erwerbers des Erbbaurechts ist mit derjenigen des anderen Vertragsteils in den genannten Fallgruppen vergleichbar, wenn der Erwerber wie im vorliegenden Fall an den schwebend unwirksamen schuldrechtlichen Vertrag weiterhin gebunden ist, auch wenn die Zustimmung zunächst versagt worden ist oder wegen gestellter Auflagen als verweigert gilt, da die Möglichkeit besteht, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen (zur Bindung s. BGH ZIP 1986, 36, 37).
  • LG Mainz, 28.10.1970 - 3 S 225/70
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Dadurch wird jedoch der Erhöhungsmaßstab nicht in ausreichender Weise festgeschrieben (OLG Hamm NJW 1967, 2362, HansOLG MDR 1971, 136; MüKo- v. Oefele, BGB; 3. Aufl., § 9 ErbbauVO Rn. 64; Ingenstau, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 9 Rz. 70; Soergel-Stürner, BGB, 12. Aufl., § 9 ErbbauVO, § 9 Rn. 12; a.A. KG OLGZ 1976, 276, 279 zu einer Klausel "angemessen zu erhöhen, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig' ist", Staudinger-Gursky, BGB, 13.Aufl., § 883 Rn. 94).
  • KG, 27.02.1976 - 1 W 1126/75
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 22 U 125/98
    Dadurch wird jedoch der Erhöhungsmaßstab nicht in ausreichender Weise festgeschrieben (OLG Hamm NJW 1967, 2362, HansOLG MDR 1971, 136; MüKo- v. Oefele, BGB; 3. Aufl., § 9 ErbbauVO Rn. 64; Ingenstau, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 9 Rz. 70; Soergel-Stürner, BGB, 12. Aufl., § 9 ErbbauVO, § 9 Rn. 12; a.A. KG OLGZ 1976, 276, 279 zu einer Klausel "angemessen zu erhöhen, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig' ist", Staudinger-Gursky, BGB, 13.Aufl., § 883 Rn. 94).
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